Bayerisches Reisekostengesetzes geändert
Zum 01.01.2023 wird die Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG für die Benutzung des eigenen Kraftwagens aus triftigen Gründen von 0,35 € auf 0,40 € erhöht.Dabei ist zu beachten, dass die Wegstreckenentschädigung für die Benutzung des eigenen Kraftwagens ohne triftige Gründe unverändert bei 0,25 € bleibt.Zur Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2022-676/
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